Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen
Scheidungsanwälte in Essen
Inhaltsverzeichnis
Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen – Ihre Kanzlei für 2024 und 2025
Suchen Sie einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen oder eine Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen, die Ihnen im Jahr 2024 und darüber hinaus bei Fragen rund um Trennung, Scheidung oder Unterhalt zur Seite steht? Die Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in Essen-Rüttenscheid. Wir bieten umfassende und professionelle Unterstützung bei allen Angelegenheiten des Familienrechts. Egal ob Scheidung, Kindesunterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung – unser erfahrenes Team, bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld und Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, steht Ihnen in diesen sensiblen Rechtsbereichen zur Verfügung.
Gerade im Jahr 2024, mit Blick auf 2025, ist die professionelle Unterstützung im Familienrecht wichtiger denn je, um die bestmöglichen Lösungen für Ihre Situation zu finden. Mit umfassender Erfahrung und stets aktuellstem Fachwissen setzen wir Ihre Interessen durch und begleiten Sie in sämtlichen Phasen des Familienrechts.
Unterstützung durch erfahrene Anwälte für Familienrecht in Essen
Das Familienrecht ist ein komplexer Bereich, der nicht nur juristisches Know-how, sondern auch ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen erfordert. Die Rechtsanwaltskanzlei Nierfeld in Essen steht Ihnen in allen Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhaltsregelungen und Sorgerecht bei. Gerade in den Jahren 2024 und 2025 ist es entscheidend, sich frühzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen oder einer Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu sichern.
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts:
Scheidungsverfahren: Unabhängig davon, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt, begleiten wir Sie durch alle Phasen des Scheidungsverfahrens. Auch Härtefallscheidungen sowie Scheidungen nach mehrjähriger Trennung gehören zu unseren Schwerpunkten.
- Unterhaltsfragen: Die Berechnung von Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt kann kompliziert sein. Wir beraten Sie zu Ihren Unterhaltsansprüchen und helfen Ihnen, diese durchzusetzen.
- Sorgerecht und Umgangsrecht: Das Wohl Ihrer Kinder steht immer an erster Stelle. Wir unterstützen Sie bei Fragen zur gemeinsamen elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zur Sorgerechtsregelung, um im besten Interesse Ihres Kindes zu handeln.
- Vermögensaufteilung und Gütertrennung: Ob Ehevertrag, Zugewinnausgleich oder Vermögensaufteilung – wir finden die beste Lösung für Ihre individuelle Situation.
- Verfahrenskostenhilfe: Für ALG-II-Bezieher (Bürgergeld) prüfen wir die Möglichkeit, eine Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese Option bleibt auch 2025 weiterhin ein wichtiger Bestandteil unserer Beratung.
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner bringt mit ihrer einfühlsamen und zugleich fachlich fundierten Beratung eine besondere Kompetenz im Familienrecht mit. Durch ihre Erfahrung und ihr Verständnis für die emotionalen Aspekte des Familienrechts sorgt sie dafür, dass Sie sich in unserer Kanzlei gut aufgehoben fühlen.
Familienrecht in Essen – warum ein erfahrener Rechtsanwalt 2024/2025 wichtig ist
Eine Scheidung ist oft ein entscheidender Schritt im Leben. Daher ist es wichtig, bereits im Vorfeld durch eine kompetente Kanzlei begleitet zu werden. Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen sind unerlässlich, wenn es um eine rechtlich einwandfreie Scheidung geht. Denn ohne einen Anwalt ist eine Scheidung nach deutschem Recht nicht möglich. Nach § 78 II Nr. 1 der Zivilprozessordnung besteht im Scheidungsverfahren Anwaltszwang.
Ein erfahrener Scheidungsanwalt in Essen sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, sei es im einvernehmlichen Scheidungsverfahren oder im streitigen Verfahren. Im Jahr 2024 und auch 2025 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin komplex, daher ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht entscheidend. Wir klären mit Ihnen alle wichtigen Fragen und setzen uns dafür ein, dass Ihr Verfahren so unkompliziert wie möglich verläuft.
Vorbereitung auf das Beratungsgespräch: Was Sie mitbringen sollten
Für eine umfassende Beratung bei einem ersten Gespräch in unserer Kanzlei für Familienrecht in Essen empfehlen wir, folgende Unterlagen mitzubringen:
- Heiratsurkunde: Dies ist essenziell, um den rechtlichen Rahmen der Ehe darzulegen.
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder: Diese sind wichtig für alle Fragen des Unterhalts und Sorgerechts.
- Staatsangehörigkeitsnachweis (bei ausländischen Mandanten): Besonders bei binationalen Ehen erforderlich.
- Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifizierung und für den Mandatsvertrag.
- Ehevertrag oder sonstige Vereinbarungen: Um vorhandene Absprachen hinsichtlich Vermögen und Unterhalt zu berücksichtigen.
- ALG-II-Bescheid/Hartz-IV-Bescheid: Sofern Sie Leistungen beziehen, ist dies für die Verfahrenskostenhilfe relevant.
Falls Sie diese Unterlagen nicht zur Hand haben, können sie nachgereicht werden. Die Vorbereitung auf das Beratungsgespräch ist entscheidend, damit wir Ihre Anliegen bestmöglich vertreten können.
Scheidungsverfahren 2024/2025: Einvernehmliche Scheidung, Streitverfahren & mehr
Einvernehmliche Scheidungen sind in der Regel der unkomplizierteste Weg, um eine Ehe zu beenden. Sie setzen allerdings voraus, dass sich beide Ehepartner über die Scheidung und ihre Folgen einig sind. Frau Rechtsanwältin Käthner und Herr Rechtsanwalt Nierfeld beraten Sie auch bei einvernehmlichen Scheidungen und klären, ob diese wirklich in Ihrem besten Interesse sind.
Wenn es zu Streitigkeiten kommt, begleiten wir Sie in streitigen Scheidungsverfahren vor Gericht und setzen uns für Ihre Rechte ein. Auch nach dreijähriger Trennung wird die Ehe unwiderlegbar als zerrüttet angesehen, und die Zustimmung des Ehepartners ist nicht mehr erforderlich. Dies gilt für 2024 und auch darüber hinaus in 2025.
Kostenlose Scheidung in Essen für ALG-II-Bezieher
Die finanzielle Belastung ist oft ein Hinderungsgrund für die Einleitung eines Scheidungsverfahrens. Deshalb prüfen wir für ALG-II-Bezieher (Bürgergeld), ob eine kostenlose Scheidung durch Verfahrenskostenhilfe möglich ist. Dies bleibt auch im Jahr 2025 ein bedeutender Aspekt unseres Beratungsangebots. Mit einem aktuellen Hartz-IV-Bescheid können wir schnell und unkompliziert die Kostenübernahme für Sie beantragen.
Zustimmung des Ehepartners zur Scheidung – Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen klärt auf (2024/2025)
Die Zustimmung des Ehepartners zur einvernehmlichen Scheidung unterliegt im Familienrecht bestimmten Voraussetzungen. Sie liegt nur dann vor, wenn der Ehepartner inhaltlich die Bedeutung seiner Erklärung versteht und diese nicht unter Druck oder Zwang (beispielsweise durch psychischen Druck oder Drohungen) abgegeben hat. Wichtig zu wissen ist, dass diese Zustimmung bis zum Abschluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Scheidung als „streitiges Scheidungsverfahren“ behandelt. In unserer Kanzlei für Familienrecht in Essen klären wir Sie über alle Details auf und beraten Sie umfassend, welche Schritte im Jahr 2024 und darüber hinaus in 2025 sinnvoll sind.
Das streitige Scheidungsverfahren nach einjähriger Trennung
Auch wenn Ihr Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt oder keine Einigung erzielt wird, ist eine Scheidung nach § 1355 II BGB möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Der Richter muss in diesem Fall überzeugt sein, dass die Ehe tatsächlich zerrüttet ist. Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen unterstützen wir Sie in dieser Situation und klären, wie die Trennung rechtlich bewiesen und dargelegt wird. Wir stehen Ihnen zur Seite, um darzulegen, dass die Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner nicht mehr besteht. Oft gilt die Faustregel: „Tisch und Bett werden nicht mehr geteilt.“ Eine klare räumliche Trennung, beispielsweise durch Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, vereinfacht das Verfahren erheblich.
Keine eheliche Gemeinschaft mehr möglich – konkrete Nachweise erforderlich
Wenn im Antrag auf Ehescheidung nach § 1565 I S.2 BGB erklärt wird, dass die eheliche Gemeinschaft nicht mehr hergestellt werden kann, müssen konkrete Fakten des Einzelfalls aufgezeigt werden. Die Kanzlei Nierfeld, Ihr Ansprechpartner für Familienrecht in Essen, hat Erfahrung mit regionalen Unterschieden zwischen den Familiengerichten und kann daher individuell auf Ihre Situation eingehen. So verlangen manche Gerichte lediglich den festen Entschluss zur Scheidung, während andere eine detaillierte Darstellung der Gründe und des Scheiterns der Ehe fordern. Dies gilt auch für 2024 und 2025, und unser Ziel ist es, Ihre Privatsphäre während des gesamten Prozesses bestmöglich zu schützen.
Auch beim streitigen Scheidungsverfahren gelten die vorbezeichneten Regelungen bezüglich etwaiger zwischenzeitlicher Versöhnungsversuche der Parteien. Weiterführende Informationen zur Zustimmung des Ehepartners und den individuellen Anforderungen in Ihrem Fall erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.
„In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben.“
(Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg, in einem Vortrag am 10. Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag)
Scheidung in Essen nach dreijähriger Trennung – Rechtsanwalt Familienrecht Essen
Nach einem dreijährigen Getrenntleben gilt die Ehe als unwiderlegbar zerrüttet (§ 1566 II BGB). In diesem Fall ist die Zustimmung des anderen Ehepartners für die Scheidung unerheblich. Als Ihr Scheidungsanwalt in Essen werde ich diesen Sachverhalt dem Gericht vortragen und alle relevanten Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinnausgleich und Wohnungszuteilung bei Gericht geltend machen. In einem Beratungsgespräch klären wir gemeinsam, welche Anträge für Sie relevant sind und wie Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden können.
Verfahrenskostenhilfe – Kostenlose Scheidung 2024/2025
Oftmals haben Mandanten Sorgen hinsichtlich der finanziellen Belastung einer Scheidung. Hier können wir als spezialisierte Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen helfen. Wir prüfen, ob die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe (VKH) besteht. Dazu reichen wir ein entsprechendes Formular beim Familiengericht ein, in dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. Das Gericht entscheidet dann per Beschluss über die Bewilligung der VKH, sodass Sie die Scheidungskosten nicht alleine tragen müssen. Verfahrenskostenhilfe steht in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres zur Verfügung, was auch im Jahr 2024 und darüber hinaus in 2025 Gültigkeit hat.
Für weitere Informationen und eine genaue Prüfung Ihrer Möglichkeiten stehen wir Ihnen als Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen zur Verfügung – telefonisch oder persönlich in unserer Kanzlei.
Kostenlose Scheidung für Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz 4)
Wenn Sie Bezieher von Bürgergeld (ehemals ALG II oder Hartz IV) sind, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten für das Scheidungsverfahren. Wir als Ihr Anwalt für Familienrecht in Essen kümmern uns um die Beantragung der Verfahrenskostenhilfe und rechnen sämtliche Kosten mit der Staatskasse ab. Alles, was Sie benötigen, ist Ihr aktueller ALG-II-Bescheid, den wir bei unserem Beratungsgespräch kopieren. Eine gerichtliche Beratungshilfe ist dabei nicht notwendig. Bitte beachten Sie, dass auch in 2024 und 2025 die Verfahrenskostenhilfe erst nach Ablauf des Trennungsjahres gewährt wird.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung zur Prüfung Ihrer Ansprüche auf Verfahrenskostenhilfe und die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens in Essen.
Trennungsunterhalt – Ihre Rechte im Trennungsjahr und nach der Scheidung
Eine der wichtigsten Fragen im Familienrecht bezieht sich auf den Trennungsunterhalt. Dieser wird im ersten Jahr der Trennung nach § 1361 BGB gewährt, ohne dass ein besonderer Grund für die Unterhaltspflicht vorliegen muss. Während des sogenannten „Sofajahres“, wie Juristen das erste Trennungsjahr auch nennen, ist der unterhaltsberechtigte Partner nicht verpflichtet, eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Die Verpflichtung zur Arbeitssuche entsteht erst nach Ablauf dieses Jahres.
Der Unterhaltsanspruch und dessen Höhe werden anhand der gleichen Voraussetzungen wie beim nachehelichen Unterhalt bemessen. Dies bedeutet, dass beispielsweise eine getrennt lebende Mutter, die ein Kind unter drei Jahren betreut, auch nach Ablauf des ersten Trennungsjahres keine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss. Im Jahr 2024 und auch 2025 beraten wir Sie ausführlich über Ihre Ansprüche und Pflichten und unterstützen Sie bei der Berechnung und Durchsetzung des Trennungsunterhalts.
Nachehelicher Unterhalt – Ihre Rechte und Pflichten im Überblick (2024/2025)
Nach einer Scheidung sind die Ehepartner grundsätzlich dafür verantwortlich, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht nur dann, wenn mindestens einer der sieben im Gesetz geregelten Unterhaltstatbestände erfüllt ist. Diese Unterhaltstatbestände umfassen folgende Gründe:
- Kindesbetreuung (§ 1570 BGB): Der betreuende Elternteil hat Anspruch auf Unterhalt, wenn er aufgrund der Betreuung eines Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
- Alter (§ 1571 BGB): Ist ein geschiedener Ehepartner aufgrund seines Alters nicht in der Lage, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, besteht ein Unterhaltsanspruch.
- Krankheit oder Gebrechen (§ 1572 BGB): Erkrankungen oder körperliche Beeinträchtigungen, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen, können den Anspruch auf Unterhalt begründen.
- Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB): Ein Unterhaltsanspruch kann entstehen, wenn ein Ehepartner eine Ausbildung, Weiterbildung oder Umschulung abschließt, um nach der Scheidung beruflich Fuß zu fassen.
- Arbeitslosigkeit (§ 1573 I BGB): Bei bestehender Arbeitslosigkeit kann ein Anspruch auf Unterhalt bestehen, bis der geschiedene Ehepartner eine angemessene Beschäftigung gefunden hat.
- Zu geringe eigene Einkünfte (§ 1573 II BGB): Hat der Ehepartner nach der Scheidung nicht genug Einkommen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, kann Unterhalt gefordert werden.
- Billigkeitsgründe (§ 1576 BGB): Diese Sonderregelung greift bei besonderen Umständen, die einen Unterhaltsanspruch aufgrund sozialer oder persönlicher Aspekte rechtfertigen.
Da die Unterhaltsansprüche und -voraussetzungen sehr komplex sind und jeder Fall individuell betrachtet werden muss, ist eine ausführliche Beratung durch eine Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen oder einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen entscheidend. Unsere Kanzlei bietet Ihnen im Jahr 2024 und darüber hinaus in 2025 umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um den nachehelichen Unterhalt. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner steht Ihnen dabei als einfühlsame und kompetente Ansprechpartnerin zur Seite und erstellt eine erste Einschätzung Ihrer Unterhaltsansprüche und -pflichten.
Zahlen Sie zu viel Unterhalt? Lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche in Essen prüfen
Seit der Reform des Familienrechts im Jahr 2008 können nacheheliche Unterhaltsansprüche nach § 1578b BGB sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt werden. Dies geschieht immer dann, wenn eine nach dem ehelichen Lebensstandard orientierte Berechnung „unbillig“ wäre – etwa weil die Zahlung eine unzumutbare finanzielle Belastung für den Unterhaltszahler darstellt.
Darüber hinaus kann der Unterhaltsanspruch gemäß § 1579 BGB herabgesetzt, begrenzt oder sogar ganz ausgeschlossen werden, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Diese Umstände können sein:
- Die Ehe bestand nur kurze Zeit.
- Der unterhaltsberechtigte Ehepartner lebt in einer verfestigten neuen Lebensgemeinschaft.
- Der Anspruchsteller hat eine schwere Straftat gegen den Unterhaltspflichtigen begangen.
- Die Bedürftigkeit wurde mutwillig herbeigeführt.
- Es wurden schwerwiegende Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen verletzt.
- Der unterhaltsberechtigte Ehepartner hat seine Pflichten zum Familienunterhalt vor der Trennung über längere Zeit grob verletzt.
- Es liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten gegen den unterhaltspflichtigen Partner vor.
- Weitere Gründe von ähnlich schwerwiegender Natur.
Wichtig ist jedoch immer zu beachten, dass auch bei Vorliegen eines dieser Gründe der Unterhaltsanspruch „verwirkt“ sein kann. Dies bedeutet, dass die Belange gemeinschaftlicher Kinder stets Vorrang haben. Unterhaltszahlungen für Kinder dürfen nicht durch das Fehlverhalten der Eltern beeinträchtigt werden.
Lassen Sie Ihre Unterhaltsansprüche oder -pflichten prüfen – wir stehen Ihnen als erfahrene Anwälte für Familienrecht in Essen auch in den Jahren 2024 und 2025 zur Verfügung und setzen uns für Ihre Rechte ein. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Kindesunterhalt – Informationen und Beratung durch Ihren Anwalt für Familienrecht in Essen (2024/2025)
Als Elternteil sind Sie gesetzlich verpflichtet, für den Unterhalt Ihrer Kinder zu sorgen. Diese Unterhaltspflicht gilt unabhängig davon, ob Ihr Kind ehelich oder unehelich geboren ist. Bereits seit der Reform des Familienrechts und der Gleichstellung der Kinder im deutschen Recht ist diese Unterscheidung aufgehoben. Neu ist jedoch, dass seit der Unterhaltsreform von 2008 minderjährige Kinder bei der Unterhaltspflicht gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten – wie etwa einem Ex-Partner – absoluten Vorrang genießen.
In der Praxis bedeutet dies, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der Regel durch Betreuung, Erziehung und Versorgung den sogenannten „Betreuungsunterhalt“ leistet. Der andere Elternteil ist verpflichtet, durch eine monatliche Zahlung den sogenannten „Barunterhalt“ zu leisten. Diese Regelung wird auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin angewandt. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, die individuell betrachtet werden müssen. Für eine umfassende Beurteilung Ihres Falles stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen zur Verfügung. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner berät Sie gern zu den Ansprüchen Ihres Kindes und unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Die Höhe des Kindesunterhalts – aktuelle Regelungen für 2024 und 2025
Eine der häufigsten Fragen im Familienrecht ist die nach der genauen Höhe des Kindesunterhalts. Um dies klar zu regeln, wurde die Düsseldorfer Tabelle eingeführt, die bundesweit als Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts dient. Die Höhe des zu zahlenden Unterhalts orientiert sich am bereinigten Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie am Alter des Kindes. Auch im Jahr 2024 bleibt die Düsseldorfer Tabelle die zentrale Berechnungsgrundlage.
Finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2024)
Um den Unterhaltsbedarf richtig zu ermitteln, ist zudem das Kindergeld nach § 1612b BGB auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Allerdings deckt die Düsseldorfer Tabelle bestimmte Kosten nicht ab, etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder Studiengebühren des Kindes.
Zusätzlich können verschiedene weitere Faktoren den Unterhaltsanspruch beeinflussen. Zum Beispiel muss eigenes Vermögen des unterhaltsberechtigten Kindes angerechnet werden. Sollte der unterhaltspflichtige Elternteil mehreren Unterhaltsansprüchen gegenüberstehen, darf sein notwendiger Selbstbehalt nicht unterschritten werden. Der Selbstbehalt beträgt seit dem 01.01.2015 bei nicht erwerbstätigen Elternteilen 880,00 € monatlich und bei erwerbstätigen 1.080,00 € monatlich. Zudem können für den Kindesunterhalt Sonderbedarfskosten entstehen, etwa für die Anschaffung von Musikinstrumenten oder besondere Gesundheitsbedürfnisse wie allergikerfreundliche Bettwäsche.
Für weiterführende Informationen zum erhöhten Selbstbehalt und den aktuellen Entwicklungen in der Düsseldorfer Tabelle seit 2015 verweisen wir auf unsere ausführlichen Blogbeiträge.
Lassen Sie sich zu Ihrer Unterhaltssituation beraten – Rechtsanwalt Familienrecht Essen
Die Berechnung und Durchsetzung des Kindesunterhalts kann kompliziert sein. Daher ist es wichtig, frühzeitig eine professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. In den Jahren 2024 und 2025 stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen zur Seite, um Ihre Unterhaltssituation genau zu prüfen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld oder Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner für eine umfassende Beratung und Unterstützung bei der Klärung Ihrer Ansprüche und Pflichten im Bereich des Kindesunterhalts.
Die gemeinsame Immobilie nach der Scheidung – Beratung durch Ihren Anwalt für Familienrecht in Essen
Eine gemeinsame Immobilie kann nach einer Scheidung zu einer großen Herausforderung werden. Oft stellt sich die Frage, wie das Eigenheim finanziell und praktisch aufgeteilt werden kann. Die hohen Kosten der Finanzierung belasten viele Ehepaare, weshalb es in den meisten Fällen dazu kommt, dass die Immobilie verkauft werden muss. Gerade in den Jahren 2024 und 2025, bei steigenden Immobilienpreisen und veränderten Lebenssituationen, ist eine professionelle Beratung im Familienrecht wichtiger denn je.
Wohnen bleiben oder verkaufen? Was tun mit der gemeinsamen Immobilie?
Auch wenn es meist sinnvoll ist, die Immobilie zu verkaufen, gibt es Fälle, in denen ein Ehepartner in der Immobilie wohnen bleiben möchte. Das hat auch Auswirkungen auf die Unterhaltsberechnung. Sollte der unterhaltspflichtige Ehepartner Zinsen und Tilgungen für die Immobilie zahlen, können die Zinsen einkommensmindernd berücksichtigt werden. Dennoch führt diese Konstellation häufig zu finanziellen und rechtlichen Unsicherheiten.
Unsere Empfehlung als erfahrene Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen: Es ist oftmals zielführender, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden, anstatt um jeden Cent Unterhalt vor Gericht zu streiten. In einem offenen Gespräch lassen sich klare Regelungen treffen, die für beide Parteien langfristig von Vorteil sind.
Beratung durch Frau Rechtsanwältin Käthner – Ihre Ansprechpartnerin für Immobilienfragen im Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner ist Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen und unterstützt Sie umfassend in allen Fragen rund um die gemeinsame Immobilie. Mit ihrer einfühlsamen und zugleich fachkundigen Beratung hilft sie Ihnen, eine nachhaltige und faire Lösung zu finden. Sie berät Sie über Ihre Rechte, ob Sie in der Immobilie wohnen bleiben oder den Verkauf einleiten möchten, und erläutert Ihnen die finanziellen und steuerlichen Auswirkungen für 2024 und 2025. Ihre Ziele und Interessen stehen dabei stets im Mittelpunkt.
Die Vorteile einer einvernehmlichen Lösung
Gerade wenn es um die Aufteilung der gemeinsamen Immobilie geht, können Streitigkeiten schnell sehr belastend und teuer werden. Ein Verkauf oder eine Nutzungsregelung im gegenseitigen Einvernehmen ist oft der beste Weg, um den wirtschaftlichen und emotionalen Schaden für beide Parteien zu minimieren. Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld und Frau Rechtsanwältin Käthner begleiten Sie bei diesen Gesprächen, klären Sie über alle rechtlichen Aspekte auf und sorgen dafür, dass eine faire Regelung gefunden wird.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns und lassen Sie sich in den Jahren 2024 und 2025 von Ihrem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen beraten. Wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie optimal zu verwalten und eine Lösung zu finden, die für Sie und Ihre Familie am besten passt.
Sorgerecht bei nicht ehelichen Kindern – Unterstützung durch Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen
Gemäß § 1626a II BGB steht der Mutter eines nicht ehelichen Kindes grundsätzlich das alleinige Sorgerecht zu. Dies bedeutet, dass sie sowohl die Pflicht als auch das Recht hat, das Kind zu betreuen, zu pflegen und zu erziehen. Das Familienrecht stellt damit sicher, dass die Mutter eines nichtehelichen Kindes in der Regel die vorrangige Sorge und Verantwortung trägt.
Unterstützung durch das Jugendamt und Ihren Anwalt für Familienrecht
Alleinerziehende Mütter haben in vielen Fällen Anspruch auf staatliche Unterstützung durch das Jugendamt. Sollten Sie als Mutter Hilfe benötigen, stellen wir als Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen einen entsprechenden Antrag für Sie. Diese Unterstützung umfasst unter anderem die Vaterschaftsermittlung sowie die Sicherung des Unterhalts. Im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe rechnen wir unsere Tätigkeit mit der Landeskasse ab, sodass für Sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Gemeinsames Sorgerecht – Wie ist das Verfahren?
Das gemeinsame Sorgerecht bei nicht ehelichen Kindern ist möglich, wenn die Mutter eine Sorgerechtserklärung abgibt. Diese Erklärung muss freiwillig und ohne Zwang erfolgen. Nur unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn die Mutter das Kind durch Suchtverhalten oder andere schädigende Umstände gefährden würde, kann ein gemeinsames Sorgerecht abgelehnt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass gemeinsames Sorgerecht nicht bedeutet, dass beide Elternteile zusammenleben müssen. Eltern können getrennt leben, einen neuen Partner haben und trotzdem gemeinsam für das Wohl des Kindes sorgen.
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner steht Ihnen hierbei als Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen zur Verfügung. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Verständnis für die besonderen Herausforderungen bei nichtehelichen Kindern berät sie Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten. Gerade in den Jahren 2024 und 2025 ist es wichtig, sich über alle rechtlichen Optionen im Klaren zu sein und eine stabile Betreuungslösung für Ihr Kind zu finden.
Umgangsrecht – Rechtliche Grundlagen und Ihre Möglichkeiten
Auch wenn die Eltern getrennt leben oder nie eine häusliche Gemeinschaft bestanden hat, hat der Vater eines Kindes ein gesetzliches Umgangsrecht gemäß § 1684 I BGB. Zusätzlich zu den Eltern haben auch weitere Bezugspersonen – wie Großeltern, Geschwister, Stief- oder Pflegeeltern – ein Umgangsrecht gemäß § 1685 BGB, sofern sie mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt haben. Diese Rechte bleiben auch 2024 und 2025 unverändert.
Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass der neue, nicht-biologische Partner der Mutter kein Umgangsrecht mit dem Kind hat, selbst wenn er in einer Partnerschaft mit der Mutter lebt. Unsere Kanzlei in Essen unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Vater, Mutter oder andere Bezugsperson und klärt alle Fragen rund um das Umgangsrecht.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns – wir klären alle Fragen rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht bei nicht ehelichen Kindern. Als erfahrene Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen stehen wir Ihnen auch in den Jahren 2024 und 2025 zur Seite.
Verheiratet oder unverheiratet – Rechtliche Unterschiede bei Vermögen und Schulden
Im Bereich des Familienrechts bestehen erhebliche Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren, insbesondere wenn es um Vermögensfragen geht. Wer sich dazu entscheidet, ohne Trauschein in einer gemeinsamen Wohnung zu leben, trifft laut Auffassung der Gerichte bewusst die Entscheidung gegen die rechtliche Bindung der Ehe. Auch wenn sich die Unterschiede zwischen ehelichem und nichtehelichem Zusammenleben in den letzten Jahren verringert haben, bleibt die nicht eheliche Lebensgemeinschaft – sofern keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind – rechtlich benachteiligt. Im Jahr 2024 und 2025 gelten folgende Punkte:
- Bei unverheirateten Paaren besteht kein Anspruch auf:
- Unterhalt.
- Zugewinnausgleich.
- Gesetzlichen Erbanspruch.
- Ausgleich bei den Altersversorgungsansprüchen.
Dies gilt ebenso für homosexuelle Partnerschaften, sofern diese nicht als „eingetragene Lebenspartnerschaft“ registriert sind. Sollten Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, bietet Ihnen Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen, umfassende Beratung und Unterstützung.
Trennung und Vermögensaufteilung bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Bei der Trennung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft treten häufig Streitigkeiten bezüglich des gemeinsamen Vermögens und der während der Beziehung eingegangenen Schulden auf. Grundsätzlich gehören zum gemeinsamen Hausrat alle Gegenstände, die beide Partner im Alltag genutzt haben – also die Wohnungseinrichtung, Geschirr, Bücher und sogar der gemeinsam genutzte PKW. Jedoch gibt es eine klare Abgrenzung: Gegenstände, die dem persönlichen Gebrauch dienen (z. B. Kleidung oder Schmuck) oder zur Arbeitsleistung eines Partners benötigt werden, fallen nicht unter den gemeinsamen Hausrat.
Die Regelung ist klar: Alles, was ein Partner beim Einzug in die gemeinsame Wohnung bereits besaß, bleibt sein persönliches Eigentum. Selbst durch die Mitbenutzung des Partners ändert sich daran nichts. Hingegen erlangen beide Partner Miteigentum an den Gegenständen, die sie während des Zusammenlebens gemeinsam gekauft und finanziert haben, wie beispielsweise neue Möbel oder Elektrogeräte.
Ein guter Tipp ist, Kassenbelege von größeren Anschaffungen sorgfältig aufzubewahren, um den Eigentumsnachweis bei einer Trennung zu erleichtern. Zudem empfiehlt sich das gemeinsame Anlegen einer Inventarliste des gemeinsamen Hausrats, insbesondere bei langfristigem Zusammenleben.
Immobilien und Schulden bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
Die Frage nach der Aufteilung einer gemeinsamen Immobilie ist bei unverheirateten Paaren ähnlich wie beim Hausrat geregelt: Jeder Partner kann grundsätzlich den Anteil der Immobilie beanspruchen, den er besitzt. Wenn jedoch einer der Partner zwar nicht Eigentümer ist, aber in die Finanzierung der Immobilie investiert hat, kann es Ausgleichsansprüche geben. Ähnliches gilt für Schulden: Grundsätzlich haftet jeder Partner nur für die Verbindlichkeiten, die er als Kreditnehmer selbst aufgenommen hat. Einen gesetzlichen Ausgleichsanspruch gibt es im Falle der Trennung nicht.
Bei gemeinschaftlich aufgenommenen Schulden gelten jedoch andere Regelungen: Ist zum Beispiel das gemeinsame Konto überzogen, haftet gemäß § 421 BGB jeder der Partner gesamtschuldnerisch für die Tilgung des Gesamtbetrages. Banken halten sich hierbei in der Regel an den finanziell stärkeren Schuldner. Gerade hier ist eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen besonders wichtig, um die finanzielle Belastung fair zu verteilen.
Sie haben Fragen zur Vermögensaufteilung bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften? Vereinbaren Sie einen Termin mit unserer Kanzlei in Essen. Frau Rechtsanwältin Käthner und Herr Rechtsanwalt Nierfeld stehen Ihnen im Jahr 2024 und darüber hinaus auch 2025 mit fundiertem Fachwissen zur Seite.
Häufige Fragen im Familienrecht – Ihre Rechtsanwälte in Essen antworten
In unserer Kanzlei für Familienrecht in Essen erreichen uns häufig Fragen von Mandanten zu verschiedenen Themen im Familienrecht. Hier haben wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zusammengestellt, um Ihnen schnelle Antworten auf Ihre wichtigsten Anliegen zu bieten. Diese Informationen gelten auch für 2024 und 2025 und geben Ihnen einen ersten Einblick in einige rechtliche Aspekte.
Kann man Kurzehen annullieren?
Es besteht das weit verbreitete Missverständnis, dass sogenannte „Kurzehen“ leicht annulliert werden können. Doch auch bei kurzer Ehedauer gelten die gleichen Scheidungsanforderungen wie bei jeder anderen Ehe. Eine Blitzscheidung ist daher nicht möglich, auch wenn bereits kurz nach der Eheschließung klar wird, dass die Ehe nicht von Dauer sein wird. Nach § 1565 BGB ist Voraussetzung für jede Scheidung das Scheitern der Ehe. Ein solches Scheitern wird unwiderlegbar vermutet, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben. Auch bei einer Kurzehe muss daher das Trennungsjahr eingehalten werden.
Eine Ausnahme besteht lediglich im Falle eines „Härtefalls“, wenn es einem der Ehepartner unzumutbar ist, weiterhin mit dem anderen Ehegatten zusammenzuleben. Gründe für einen Härtefall können Gewalttätigkeiten, Alkoholmissbrauch oder ähnliche Umstände sein. Diese Gründe müssen vor Gericht überzeugend dargelegt werden, weshalb die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen unerlässlich ist.
Gehört die Hälfte des Vermögens meines Ehepartners mir?
Im Rahmen einer Scheidung stellt sich oft die Frage nach der Aufteilung des Vermögens. Der gesetzliche Regelfall ist die Zugewinngemeinschaft. Diese tritt ein, wenn die Ehepartner keinen anderen Güterstand – wie Gütertrennung oder Gütergemeinschaft – vereinbart haben. Im Falle einer Scheidung wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen durch einen Zugewinnausgleich nach § 1363 BGB aufgeteilt. Vermögen, das die Ehepartner vor der Eheschließung besessen haben, bleibt jedoch unberührt. Auch Erbschaften, die während der Ehe erworben wurden, fallen nicht in den Zugewinnausgleich.
Bei Fragen zur Vermögensaufteilung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Essen, gerne zur Verfügung und berät Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen.
Muss ich für die Schulden meines Ehepartners aufkommen?
Eine häufig gestellte Frage betrifft die Haftung für Schulden des Ehepartners. Entgegen der weit verbreiteten Annahme besteht nach der Scheidung grundsätzlich keine Verpflichtung, die Verbindlichkeiten des Ex-Partners zu begleichen. Jeder Ehepartner haftet für seine eigenen Schulden. Eine Ausnahme gilt lediglich für Geschäfte zur Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs, wie etwa den Einkauf von Lebensmitteln, gemäß § 1357 BGB. In diesen Fällen haften beide Ehegatten gesamtschuldnerisch.
Kann eine Scheidung auch ohne Anwalt erfolgen?
Selbst wenn sich beide Ehepartner einig sind, besteht für die Stellung eines Scheidungsantrags Anwaltszwang. Ein Anwalt für Familienrecht in Essen kann im Vorfeld beurteilen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen und somit unnötige Anträge vermeiden. Außerdem können die Ehepartner nicht durch denselben Anwalt vertreten werden. Jeder Anwalt kann nur eine Partei im Scheidungsverfahren repräsentieren.
Haben Sie weitere Fragen? Unser Team, bestehend aus Herrn Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld und Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner, unterstützt Sie in allen Fragen des Familienrechts und der Scheidung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Kann die Ehe auch ohne meine Zustimmung geschieden werden?
Auch diese Aussage ist nicht richtig. Es genügt, wenn der Antrag auf Ehescheidung von einer Person gestellt wird. Dabei muss sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Von der Zustimmung des anderen hängt die Scheidung daher nicht ab, solange das Scheitern der Ehe glaubwürdig vorgetragen wird. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen kann Ihnen bei der Glaubhaftmachung des Scheiterns behilflich sein. Denn ein solcher Antrag muss Gründe enthalten, die das Familiengericht überzeugen.
Wohnen die Kinder automatisch bei der Mutter?
Vor allem Mütter glauben häufig, dass sie einen Anspruch darauf hätten, die Kinder in ihrer Wohnung zu behalten. Denn schließlich sind es meistens die Mütter, die zu hause bleiben und die Kinder großziehen. Grundsätzlich besteht jedoch ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder, sodass nach einer Trennung beide Elternteile Rechte und Pflichten in Bezug auf die Kinder haben. Daher kann sich eine Mutter nicht darauf verlassen, dass die Kinder bei ihr wohnen bleiben. Es entscheidet vielmehr das jeweilige Gericht im Einzelfall, an welchem Ort die Kinder wohnen werden. Daher sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen vertreten lassen, um ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Sollte der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen die Scheidung beantragen?
Viele gehen davon aus, dass die Scheidung für beide billiger ist, wenn derjenige mit dem geringeren Einkommen den Antrag stellt. Zur Berechnung der entstehenden Kosten der Scheidung wird jedoch das Einkommen beider Ehepartner zugrunde gelegt. Es macht daher keinen Unterschied, welcher Ehepartner den Antrag einreicht.
Reicht es aus, wenn ich mich von meinem Ehepartner trenne? Ist eine Scheidung vielleicht gar nicht notwendig?
Eine Trennung ist zwar grds. auch ohne Scheidung möglich. Jedoch ist diese Alternative nicht kostengünstiger. Wenn kein Scheidungsantrag eingereicht wird, so werden alle weiteren Einkünfte, mit in den Zugewinnausgleich gerechnet. Das bedeutet, dass bei einer späteren Scheidung dem ehemaligen Ehepartner auch mehr Vermögen zusteht.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass eine neue Ehe nur geschlossen werden kann, nachdem die vorherige Ehe geschieden worden ist.
Zusätzlich besteht im Falle eines Erbfalls für den anderen Ehegatten ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch an dem Vermögen des Erblassers. Dieser bleibt auch bestehen, wenn die Ehegatten getrennt leben.
Ein reines getrennt leben reicht folglich nicht aus, um wirtschaftliche Folgen zu vermeiden.
Kann die Ehe auch ohne meine Zustimmung geschieden werden?
Oftmals fragen sich Mandanten, ob eine Ehe auch ohne Zustimmung beider Ehepartner geschieden werden kann. Die Antwort ist ja: Es genügt, wenn nur eine der beiden Personen den Antrag auf Ehescheidung stellt. Dieser Antrag muss jedoch von einem Anwalt für Familienrecht eingereicht werden. Die Zustimmung des anderen Partners ist für die Scheidung nicht erforderlich, solange das Scheitern der Ehe glaubwürdig dargelegt wird.
Ein Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen kann Ihnen dabei helfen, die Gründe für das Scheitern der Ehe überzeugend vorzutragen und die notwendigen Beweise zu sammeln. Die Glaubhaftmachung des Scheiterns ist entscheidend, um das Familiengericht von der Unumkehrbarkeit der Trennung zu überzeugen.
Wohnen die Kinder nach der Trennung automatisch bei der Mutter?
Viele Mütter gehen davon aus, dass sie automatisch das Recht haben, die Kinder nach einer Trennung in ihrer Wohnung zu behalten, insbesondere wenn sie sich primär um die Erziehung und Betreuung kümmern. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. Grundsätzlich besteht ein gemeinsames Sorgerecht, wodurch beide Elternteile Rechte und Pflichten in Bezug auf ihre Kinder haben. Das bedeutet, dass das Familiengericht im Einzelfall darüber entscheidet, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Hauptwohnsitz haben.
Um Ihre Rechte als Mutter oder Vater bestmöglich durchzusetzen, ist es ratsam, sich rechtzeitig von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen beraten und vertreten zu lassen. Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner steht Ihnen hierbei als kompetente Ansprechpartnerin zur Seite und unterstützt Sie in allen Angelegenheiten rund um das Sorgerecht und Umgangsrecht.
Sollte der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen die Scheidung beantragen?
Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die Kosten für die Scheidung niedriger sind, wenn derjenige Ehepartner mit dem geringeren Einkommen den Antrag einreicht. Das ist jedoch nicht korrekt, da für die Berechnung der Scheidungskosten immer das Einkommen beider Ehepartner berücksichtigt wird. Es spielt somit keine Rolle, wer von beiden die Scheidung beantragt. Die entstehenden Kosten bleiben gleich.
Haben Sie Fragen zu den Kosten und dem Ablauf des Scheidungsverfahrens? Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld und Frau Rechtsanwältin Käthner stehen Ihnen in Essen zur Verfügung, um Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten zu informieren.
Reicht es aus, wenn ich mich nur trenne? Ist eine Scheidung nicht notwendig?
Zwar ist es möglich, sich ohne Scheidung zu trennen und weiterhin in rechtlicher Hinsicht verheiratet zu bleiben. Allerdings kann diese Alternative sowohl rechtlich als auch finanziell nachteilig sein. Zum einen werden alle weiteren Einkünfte, die während des Getrenntlebens erzielt werden, in den Zugewinnausgleich einbezogen. Dies bedeutet, dass bei einer späteren Scheidung auch dieses Vermögen in die Vermögensaufteilung fällt, was für den Antragsteller oft finanziell nachteilig ist.
Außerdem kann ohne eine formelle Scheidung keine neue Ehe geschlossen werden. Darüber hinaus bleibt im Falle eines Erbfalls der gesetzliche Pflichtteilsanspruch des getrennten Ehepartners bestehen – unabhängig von der Trennung. Ein reines Getrenntleben reicht daher nicht aus, um die wirtschaftlichen Konsequenzen einer Ehe vollständig zu vermeiden. Um diese Auswirkungen zu minimieren und klare rechtliche Verhältnisse zu schaffen, ist die Einleitung eines Scheidungsverfahrens sinnvoll. Ein erfahrener Scheidungsanwalt in Essen kann Ihnen hierbei zur Seite stehen.
Muss man dem Ehepartner länger als drei Jahre Unterhalt zahlen?
Eine häufig gestellte Frage im Familienrecht ist, wie lange der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Viele wissen nicht, dass ein solcher Anspruch überhaupt besteht oder gehen davon aus, dass er auf drei Jahre begrenzt ist. In Wirklichkeit ist der Zeitraum, in dem Unterhalt gezahlt werden muss, jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu zählen insbesondere ehebedingte Nachteile, wie der Verzicht auf eine Berufstätigkeit zugunsten der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Aufbau eines Haushalts. Das Familiengericht entscheidet im Einzelfall über die Dauer und Höhe des Unterhaltsanspruchs – dieser ist also nicht grundsätzlich auf drei Jahre begrenzt.
Gerade im Jahr 2024 und auch in 2025 bleibt es wichtig, sich frühzeitig zu informieren, welche Regelungen für Ihre persönliche Situation gelten. Die individuelle Bewertung durch das Familiengericht kann emotional herausfordernd sein und zu Auseinandersetzungen zwischen den ehemaligen Ehepartnern führen. Es ist daher ratsam, eine objektive rechtliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht in Essen einzuholen.
Frau Rechtsanwältin Chantal Miriam Käthner berät Sie hierzu umfassend und mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Durch ihre Erfahrung und Kompetenz im Familienrecht stellt sie sicher, dass Sie gut informiert sind und Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
Beratung durch Ihre Anwälte für Familienrecht in Essen
Die Frage nach dem nachehelichen Unterhalt kann komplex sein und erfordert eine genaue Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Ein erfahrener Scheidungsanwalt aus Essen kann beurteilen, welches Vorgehen ratsam ist und wie Ihre Rechte effektiv durchgesetzt werden können. Herr Rechtsanwalt Michael W. Nierfeld und Frau Rechtsanwältin Käthner setzen sich dafür ein, dass Ihre Ansprüche fair behandelt werden und Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten zu erhalten. Unsere Kanzlei steht Ihnen als Rechtsanwälte für Familienrecht in Essen auch in den Jahren 2024 und 2025 zur Seite.
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