Die Erbauseinandersetzung

Die Verteilung des Nachlasses unter den Erben

Die Verteilung des Nachlasses unter den Erben – Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Essen berät Sie über Ihre Möglichkeiten

Häufig hinterlässt ein Erblasser bei seinem Tod nicht nur einen Erben, sondern mehrere. In diesem Fall entsteht zwischen den Erben eine sogenannte Erbengemeinschaft. Jedem Erben aus dieser Gemeinschaft steht ein bestimmter prozentualer Anteil an dem gesamten Nachlass des Verstorbenen zu. Die Erben sind jeweils dazu berechtigt bzw. verpflichtet, den Nachlass zu verwalten, solange die Erbengemeinschaft besteht. Sie wird erst durch vollständige Verteilung des Nachlasses unter den Erben aufgelöst. Diese Verteilung nennt man Erbauseinandersetzung.

Da der Nachlass in der Regel nicht nur aus Geld, sondern auch aus den hinterlassenen Gegenständen des Verstorbenen besteht, bereitet die Verteilung nach dem Erbanteil der einzelnen Erben häufig Schwierigkeiten. Bis zur vollständigen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kann daher einige Zeit vergehen.

Der Verteilungskonflikt

Da ein Erbfall in der Regel mit einer emotionalen Belastung einhergeht, besteht jedoch oft das Bedürfnis, diese Angelegenheiten bald zu erledigen, um mit der Sache abschließen zu können. Nicht selten besteht auch wegen Konflikten unter den einzelnen Erben oder einem schlechten Verhältnis zu dem Verstorbenen der Wunsch einzelner Erben, aus der Erbengemeinschaft auszutreten, um mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun zu haben.

Deswegen steht es grundsätzlich jedem einzelnen Erben gemäß § 2041 BGB zu, die Erbauseinandersetzung von den anderen Erben zu verlangen. Dies erfolgt in der Regel durch einen Vertrag. In diesem Auseinandersetzungsvertrag treffen die Erben Vereinbarungen darüber, wer welchen Gegenstand aus dem Nachlass bekommen soll. Hier sind häufig bestimmte Regelungen über die Form der Übertragung der einzelnen Gegenstände zu beachten, so z.B., wenn sich ein Grundstück im Nachlass befindet. Damit hier nichts schief geht, steht Ihnen Ihr Anwalt für Erbrecht in Essen zur Verfügung.

Rechtsanwalt Erbrecht Essen

Austreten aus der Erbengemeinschaft und trotzdem seinen Anteil am Erbe erhalten?

Die Erbanteilsübertragung

Ist jedoch nicht ersichtlich, dass sich die Gemeinschaft in näherer Zukunft einig werden wird oder stehen dem andere Hindernisse entgegen, besteht die Möglichkeit, seinen eigenen Erbanteil vollständig auf einen oder mehrere andere Erben zu übertragen und dadurch aus der Erbengemeinschaft auszutreten. Die Gemeinschaft besteht dann unter den restlichen Erben weiter, man selbst hat aber nichts mehr damit zu tun. Auch dies erfolgt durch Vertrag. Darin kann eine bestimmte Gegenleistung (in der Regel in Geld) für die Übertragung des Erbanteils vereinbart werden. So kann man trotz seines Ausstiegs aus der Erbengemeinschaft von dem Erbe „profitieren“.

Die Abschichtungsvereinbarung

Ein ähnliches Ergebnis kann durch die sogenannte Abschichtung erzielt werden. Dabei scheidet ein Erbe gegen eine bestimmte geldwerte Abfindung der anderen Erben aus der Gemeinschaft aus. Sein Erbanteil geht quasi automatisch anteilig auf die anderen Erben über. Diese Möglichkeit bietet den Vorteil, dass zum Beispiel Notarkosten für die Übertragung eines Grundstücks gespart werden können.

Lassen Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt für Erbrecht in Essen über die einzelnen Möglichkeiten und deren vertragliche Ausgestaltung beraten.

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