Arbeitsverhältnisse können aus den verschiedensten Gründen zu Bruch gehen. Eine Gewichtszunahme durch den Arbeitnehmer gehört jedoch nicht zu den typischen Kündigungsgründen.
Den Ex-Bundesliga-Profispieler Kevin Pannewitz hat eine solche Kündigung erhalten, nachdem er über die Winterpause dreieinhalb Kilogramm zugenommen hatte. Ob diese Kündigung wirksam erfolgt ist, muss nun vor dem Arbeitsgericht geklärt werden, da Pannewitz Kündigungsschutzklage erhoben hat.
Pannewitz wurde wegen seiner Gewichtszunahme außerordentlich gekündigt. Die Möglichkeit zu einer solchen fristlosen Kündigung stellt die ultima ratio des Arbeitgebers dar. Dementsprechend hoch sind die rechtlichen Anforderungen. Gem. § 626 I BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, die dem Arbeitgeber die Fortsetzungen des Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar machen. Wann eine solche Unzumutbarkeit gegeben ist, muss im Wege einer Gegenüberstellung der Interessen des Arbeitgebers und denen des Arbeitnehmers erfolgen. Nur bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ist eine außerordentliche Kündigung rechtmäßig.
Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls und insbesondere die persönlichen Voraussetzungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hatte bereits den Fall einer Kündigung wegen Übergewichts zu entscheiden.
ArbG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2015 – 7 Ca 4616/15
In diesem Fall war die Kündigung gegenüber einem Landschaftsgärtner ausgesprochen worden, der 200 Kilogramm wog und daher nach Ansicht des Arbeitgebers ein Sicherheitsrisiko für sich und die Arbeitnehmer darstellen würde. Der Landschaftsgärtner hatte in diesem Fall jedoch vor dem Arbeitsgericht Erfolg, da er überzeugend darlegen konnte, seine Arbeit weiterhin ordnungsgemäß ausführen zu können. Ob eine Kündigung wegen Übergewichts Erfolg hat, ist daher davon abhängig, ob der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag noch erfüllen kann.
Im Fall Pannewitz ist die körperliche Fitness von besonderer Wichtigkeit. Als Profifußballer werden die Erwartungen bezüglich der Ernährung und der Leistungsfähigkeit vertraglich festgehalten. Für Profisportler gelten damit andere Einstellungsvoraussetzungen als für Landschaftsgärtner. Kann dieser seine geforderten Höchstleistungen nicht mehr erbringen, erfüllt er nicht seine im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten. Dadurch kann eine Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag für den Arbeitgeber begründet werden. Pannewitz, der eine Zunahme von drei Kilogramm vorzuweisen hatte, liegt damit deutlich unter dem Gewicht des Landschaftsgärtners, dessen Kündigung vom Arbeitsgericht als rechtswidrig abgewiesen wurde. Ob die Kündigungsschutzklage des Fußballers Erfolg haben wird, bleibt damit abzuwarten.